Backups in DSGVO und BDSG
Nach DSGVO hat ein Betroffener Rechte, unter anderen nach Auskunft über seine Daten, aber auch die Korrektur oder Löschung derselben.
Dabei entsteht die Frage, ob sich diese Rechte nur auf den aktuellen aktiven Datenbestand beziehen oder auch auf Datensicherung (Backup) und Archive.
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